Die Idee von Nutzungseigentum


Hat eine Gruppe oder ein Einzelner ein geeignetes Objekt gefunden, arbeitet die Initiative zunächst einen Projekt- und Investitionsplan aus und stellt mit diesem sich selbst, ihre Lebenslage und Zukunftsideen einem Vereinsmitglied vor. Spricht sich dieses für die neue Initiative aus, berät sie der Vereinsvorstand weiter, beurteilt den Realitätsgehalt des Vorhabens und arbeitet gegebenenfalls Modifikationen an der Planung mit aus. Ist man gemeinsam von der Realisierbarkeit überzeugt, wird die neue Initiative als Vivenda-Projekt dargestellt und an Geldgeber herangetragen. Wenn dann auch die Finanzierung gesichert ist, können das Projekt und die Initiativträger im Rahmen einer Mitgliederversammlung in den Verein aufgenommen werden. Bei Vivenda liegt die Entscheidung über die Neuaufnahme von Mitgliedern und Projekten bei der Mitgliederversammlung und nicht beim Vorstand alleine. Wird das Projekt aufgenommen, kann Vivenda die neue Liegenschaft schließlich erwerben.


Bei Vivenda brauchen initiative Menschen also nicht zwingend Eigenkapital, auch nicht in Form irgendwelcher (z.B. genossenschaftlicher) Anteile, um Lebens- und Arbeitsraum zu schaffen und zu nutzen. Wir trennen bewusst die Geldprozesse von den mit dem Boden verbundenen Eigentumsrechten. Das ist ein ganz wesentliches Anliegen des Vereins.


Menschen ohne Geld werden in unserer Vereinsstruktur ebenso Eigentümer, wie Menschen, die viel Geld einbringen. Letzteres geschieht bei uns immer nur in Form von Darlehen oder Spenden. Beides begründet keinen Eigentumsanspruch. Sollte es zwischen einem Darlehensgeber oder einer Darlehensgeberin und mittellosen Mitgliedern im Projekt zu einem unlösbaren Konflikt kommen, der das gemeinschaftliche Wohnen nicht mehr zulässt, kann jeder frei entscheiden, wie er die Trennung vollziehen möchte. Und das vermögende Mitglied kann darüber hinaus frei entscheiden, ob es sein Darlehen gemäß der vertraglichen Fristen kündigt oder nicht. Diese Trennung zwischen Geldprozessen und Eigentumsrechten an der Immobilie führt zu folgender Ordnung der Eigentums- und Besitzverhältnisse bei Vivenda:


Der Verein ist Eigentümer der Liegenschaften und als solcher im Grundbuch eingetragen. Auf dieser rechtlichen Ebene wird das Eigentum also durch die Vereinsorgane demokratisch verwaltet. Auf der wirtschaftlichen Ebene, auf der die Mitglieder die Vivenda-Projekte persönlich nutzen, sind sie die Besitzer derselben. Sie nehmen alle Rechte und alle Pflichten wahr, die mit der Verantwortung für selbstverwaltete Wohn- oder Arbeitsräume einhergehen. Dies geschieht mithilfe der Nutzungsverträge, die Vivenda als Verein und Rechtsträger mit seinen Mitgliedern als Nutzer schließt. Die Nutzungsverträge regeln alle grundsätzlichen Fragen des Zusammenlebens und -wirtschaftens und stellen sicher, dass die Häuser und Grundstücke im Sinne der Vereinssatzung genutzt werden. Eine weitere, übergeordnete Kontrollfunktion übernimmt der Verein nicht. Mit wem man zusammen wohnen möchte, welche Vereinbarungen getroffen werden, welche Maßnahmen zur Instandhaltung, zum Betrieb und zur Finanzierung ergriffen werden sollen, ist in erster Linie Sache der Projektgruppe selber und kann auch nicht durch unterschiedliche Vermögenssituationen unter den Vereinsmitgliedern beeinträchtigt werden. So kann das unmittelbare Verhältnis von Mensch zu Mensch im Mittelpunkt stehen und wird nicht durch wirtschaftliche Macht- und Zwangsverhältnisse, wie sie z.B. durch Mietverträge entstehen, korrumpiert.


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